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Neues Urteil des Landgerichts Berlin

Eigentumswohnungen: Verwalter haften für fehlende Informationen

Wohnungsverwalter sind gegenüber Eigentümern berichtspflichtig. Zudem  haften sie für zu lasches Verhalten gegenüber Mietern.
Geben Sie Ihrem Verwalter strikte Vorgaben bezüglich seines Verhaltens und seiner Berichtspflichten. Das Recht ist dabei auf Ihrer Seite – so entscheiden die Gerichte. Verwalter von Eigentumswohnungen müssen am Ball bleiben, wenn es einen Zahlungsverzug gibt. Der Ausspruch lediglich von Mahnungen entspricht nicht dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, entschied das Landgericht Berlin (Urteil vom 21.4.2016, Az. 9 O 345/15). Zahlt einer Ihrer Mieter nicht pünktlich, muss Ihr Verwalter Sie davon zeitnah unterrichten. Kommt er dem nicht nach, haftet er für Schadensersatz. In dem Fall hatte der Verwalter zudem Pech mit seiner Sanftmut. Denn die geschuldete Miete für zwei Monate zahlte nach Mahnung das Jobcenter. Drei Jahre später glaubte der Verwalter, auch diesmal würden Mahnungen ausreichen. Doch diesmal beglich die Bundesagentur für Arbeit die Rechnungen nicht. Die Mieterin zog nach der daraufhin erfolgten Kündigung prompt aus. Dem Eigentümer steht der Ersatz des Schadens durch den Verwalter zu. Laut Landgericht hätte der Verwalter sofort informieren und auch nicht bloß mahnen, sondern sofort – nach Rücksprache – der Mieterin kündigen müssen.

Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Legen Sie schriftlich fest, worüber Sie Ihr Verwalter wann zu informierten hat.

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