Ein Vermieter ist kein Sozialamt
Der Vermieter hat gegenüber einem Mieter in Not keine Fürsorgepflicht. Das schließt Kulanz nicht aus.
Sie müssen auf wirtschaftliche Notlagen Ihrer Mieter keine besondere Rücksicht nehmen. Wer nicht fristgerecht zahlen kann, dem darf gemäß BGB fristlos gekündigt werden, entschied das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.1.2016, Az. 65 S 442/15). Die finanzielle Notlage eines Mieters führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Begründung: Aus dem Mietverhältnis ergibt sich keine entsprechende rechtliche Verpflichtung des Vermieters. Sie müssen Ihrem Mieter bei seinen persönlichen, insbesondere finanziellen Notlagen nicht helfen. Diese Aufgabe liege beim Staat, der Mieter kann sich hier an entsprechende Stellen wenden.
Fazit: Das Recht ist auf Ihrer Seite. Dies schließt Kulanz nicht aus, wenn das Verhalten des Mieters und Ihre wirtschaftliche Risikotragfähigkeit es erlauben.