Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1804
Ankündigung zu Modernisierungsvorhaben

Einfache Begründungen reichen aus

Kündigen Eigentümer Modernisierungsvorhaben bei ihren Wohnungen an, beäugen das die Mieter oft mit viel Skepsis. Dahinter steckt die Angst vor Mieterhöhungen. Darum ist für Vermieter wichtig, die geplanten Maßnahmen umfänglich zu begründen.

Modernisierungsmaßnahmen sind oft ein Zankapfel zwischen Vermietern und Mietern. Stehen sie an, müssen Vermieter rechtzeitig darüber informieren und die Maßnahmen gut begründen. Dafür reicht es aus, wenn der Eigentümer einer Wohnung den geplanten Einbau einer Gaszentralheizung mit einer nachhaltigen Einsparung von Heizenergie begründet. In einem solchen Fall bedarf es keiner weiteren genauen Information zum konkreten Wirkungsgrade der alten bzw. der neuen Heizungsanlage. Das hat der BGH entschieden und damit sich gleichzeitig grundsätzlich zu den Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen geäußert. 

Es sind konkrete Angaben zu machen

Die Information des Vermieters muss den Mieter in die Lage versetzen, überschlägig zu beurteilen, ob die geplante Maßnahme ihren Zweck erfüllen kann. Im Urteilsfall ging es um den Einbau einer Gaszentralheizung im gesamten Haus, die die vorhandenen Etagenheizungen ersetzen sollten. 14 Wochen sollten die Umbau-Arbeiten dauern. Informationen erhielten die Mieter außerdem, dass sich die voraussichtliche Mieterhöhung auf 69 Euro pro Monat belaufe. 

Für die Wärmeversorgung falle zukünftig eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung i. H. v. 1,50 €/m² an, wobei bisherige Kosten für den Betrieb und die Wartung der Gasetagenheizung entfallen. Dem Ankündigungsschreiben war eine "Berechnung der Energieeinsparung" als Anlage beigefügt, in deren Folge eine Reduktion der Verbrauchskosten um 0,08 €/m² Wohnfläche im Monat berechnet wurde.

Drei Monate Ankündigungszeit

Nach geltendem Mieterecht hat der Vermieter dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen. Die Ankündigung muss grundsätzlich Angaben über die Art und den voraussichtlichen Umfang des Projekts in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme, den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten enthalten. Diesen Anforderungen hat der Vermieter mit seinen Informationen entsprochen.

Fazit: Der Eigentümer muss hinreichend deutlich machen, welche Arbeiten im Einzelnen beabsichtigt sind und wie sie sich auswirken. Informieren Sie so früh und genau wie möglich, dann haben Sie im Streitfall gute Karten.

Urteil: BGH vom 20.5.2020, Az.: VIII ZR 55/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang