Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
3894
Einschränkungen bei Kurzzeitvermietung sind möglich

EuGH: Nationalstaaten dürfen Airbnb-Vermietung einen Riegel vorschieben

Als in San Francisco mal wieder alle Hotelbetten ausgebucht waren, kamen zwei arbeitslose Kunsthochschulabsolventen in ihrer Studentenbude auf eine Idee: Man könnte doch – via Internet – Schlafplätze in der eigenen Wohnung vermieten. Das war der Start von Airbnb. Aktuell lassen sich über Airbnb rund fünf Millionen Unterkünfte in 191 Ländern buchen. Jetzt muss das erfolgreiche Geschäftsmodell für Europa allerdings eine krasse Einschränkung verkraften.

Schützenhilfe vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen AirBnB … Städte wie München, Frankfurt, Köln, Hamburg und Berlin suchen schon länger nach effizienten Wegen, Airbnb und ähnlichen Anbietern Grenzen zu setzen. Besonders erfolgreich sind private Kurzeitvermietungen über Internetplattformen nämlich in den Großstädten. Hier ist allerdings auch der Wohnungsmangel besonders groß.

Jetzt gibt es durch eine Vorabentscheidung des EuGH für ein französisches Gericht. Klare Ansage: Der Staat darf im Kampf gegen Wohnungsmangel die regelmäßige Kurzzeitvermietung über Plattformen einschränken. 

Paris als Musterfall für europäische Großstädte

Die obersten EU-Richter bestätigten damit eine nationale französische Regelung. Danach bedarf es für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und im Großraum Paris einer besonderen Genehmigung. 

Das Gesetz verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, weil ein zwingendes Allgemeininteresse vorlägen. Der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein solcher Grund. Zwei Vermieter von Studios in Paris kassierten eine Geldstrafe von 15.000 Euro, weil sie ohne die erforderliche Erlaubnis vermietet hatten. 

Fazit: Staatliche Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen sind rechtmäßig, Vermieter müssen diese hinnehmen.

Urteil: EuGH vom 22.9.2020, Az.: C 724/18 und C-727/18

​

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • HotStock der Woche

1&1 stärkt Finanzstruktur

Die Aktien von 1&1 steigen rasant. Eine Kapitalerhöhung und eine neue Finanzierungsstruktur sind Auslöser. Die Veränderung ist für Anleger interessant.
  • Fuchs plus
  • Die Anlageidee der FERI AG

Research statt Bauchgefühl: Wie FERI Kapitalmärkte interpretiert

Illustriert mit MS Copilot
5,2 Millionen Euro Vermögen, eine geplante Unternehmensgründung und der Wunsch nach langfristigem Vermögenserhalt stellen hohe Anforderungen an jede Vermögensverwaltung. Die FERI AG beantwortet diese Herausforderung nicht mit einer klassischen Depotlösung, sondern mit einem researchgetriebenen Multi-Asset-Ansatz. Im Mittelpunkt stehen Kapitalmarktforschung, Szenarioanalysen und aktive Asset Allocation. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Bekämpfung der Finanzkriminalität

Mehr Kompetenzen für die Länder

Die Bundesregierung will die Finanzkriminalität besser bekämpfen. Dafür bekommen jetzt auf Forderung des Bundesrates die Länder mehr Kompetenzen eingeräumt.
Zum Seitenanfang