Fake Rechnung geplatzt
Rechnet ein Vermieter zusammen mit einem ihm wirtschaftlich verbundenen Bauunternehmen Modernisierungsarbeiten bewusst überhöht ab, verstößt er damit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Im konkreten Fall ging es darum, Phantasiekosten auf den Mieter umzulegen, um dadurch einen Gewinn einzustreichen. Die Mieterhöhung ist in diesem Fall wegen Sittenwidrigkeit komplett unwirksam.
Urteil: Landgericht (LG) Berlin vom 6.8.2019, Az.: 67 S 342/18