Falle Grunderwerbssteuer
Denn bei der Übertragung muss die Depotbank anstelle des Fonds ins Grundbuch eingetragen werden. Deshalb fordert der Fiskus Grunderwerbsteuer für die übertragenen Immobilien. Die Steuer mindert entsprechend das Vermögen.
Anleger können die Steuer nicht vermeiden. Denn gegen diese Besteuerung müsste die Depotbank klagen. Bisher gibt es keine entsprechenden Vorstöße. Ihre einzige Chance ist es, den Fonds auf die Nerven zu gehen. Und sie immer wieder dringend aufzufordern, die Immobilien innerhalb der Drei-Jahresfrist zu veräußern.
Hinweis: Drei Fonds droht aktuell die Zwangsübertragung: Degi Global Business (Juni 2014), Degi International und Axa Immoselect (Oktober 2014). Hier geht es schätzungsweise um über 100 Mio. Euro Grunderwerbsteuer.
Fazit: Einst so sichere und liquide offene Immobilienfonds bleiben als Anlage unattraktiv. Dies gilt für Altanlagen und auch für Neuinvestments. Haben Sie seit dem 22. Juli 2013 neu investiert, müssen Sie zwei Jahre warten, ehe Sie nach einer Kündigungsfrist von einem Jahr wieder an Ihr Geld kommen.