Falscher Vertrag, andere Kündigungsfrist
Glück im Unglück hatte ein Vermieter. Da die Befristung im Mietvertrag nicht ausreichend begründet war, gilt jetzt ein unbefristetes Mietverhältnis. Daher kann der Vermieter den Vertrag bei Eigenbedarf nun auch mit einer anderen Frist kündigen.
Bei der Kündigung einer Wohnung kommt es auf das Mietverhältnis an. Eine vorfristige Kündigung ist bei einem befristeten Mietverhältnis kaum möglich. Was aber, wenn die Befristung nicht ausreichend gut begründet ist? Dann ist