Fremdvergleich beachten
Auch Mietverträge einer GbR mit Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten.
Auch Mietverträge einer GbR mit Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten. Dies entschied der BFH für eine Grundstücksgemeinschaft zweier Verwandter. Diese GbR hatte Wohnungen an Kinder der Gesellschafter vermietet. Deren Mietverträge müssten denen mit Fremden entsprechen, meinte der BFH im Urteil vom 21.11.2013, Az.: IX R 26/12.