Garage extra vermieten
Wer Garagen oder Stellplätze separat vermietet, sichert sich mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.
Schließen Sie für Garagen/Stellplätze jeweils einen separaten Mietvertrag ab. Als Vermieter können Sie ihn dann unabhängig von einer vermieteten Wohnung kündigen, bspw. wenn sich eine bessere Vermietungsmöglichkeit an einen anderen Mieter bietet – oder der Stellplatz für den neuen Mieter erst die Miete einer Wohnung ermöglicht. Auch als Mieter haben Sie mit einem separaten Vertrag mehr Gestaltungsspielraum. Sie können bspw. eine nicht mehr benötigte Garage oder Teile davon etwa als Lagerfläche untervermieten. Verweigert Ihr Vermieter dies, können Sie den Garagenmietvertrag fristlos kündigen – außerhalb der Vertragslaufzeiten und regulären Kündigungsfristen. Es sei denn, der Vermieter hat einen stichhaltigen Grund, etwa wenn der Untermieter kriminell ist. Sind Garage oder Stellplatz Bestandteil des Mietvertrages für die Wohnung, dürfen Sie nicht separat kündigen. Sie müssten also im Gegensatz zu einem separaten Vertrag auch die Wohnung mit kündigen.
Fazit: Doppelter Vertrag bringt mehr Flexibilität.