Getrennte Rechnung
Achten Sie bei der Errichtung von Gewerbeimmobilien von vornherein auf eine konkrete Aufgliederung der Baukosten.
Achten Sie bei der Errichtung von Gewerbeimmobilien von vornherein auf eine konkrete Aufgliederung der Baukosten. Das ist wichtig, wenn das Gebäude für private und gewerbliche Vermietungszwecke genutzt werden soll. Denn den Vorsteuerabzug können Sie bei Vermietung nur für jene Räumlichkeiten in Anspruch nehmen, mit denen Sie umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielen (BFH (Urteil vom 22.8.2013, Az. V R 19/09). Vorsicht: Der Vorsteuerabzug entfällt auch bei der Vermietung an umsatzsteuerfreie Gruppen wie Ärzte. Ohne genaue Zuordnung wird es kompliziert. Denn Vorsteuern, die nicht direkt zugeordnet werden können, müssen „im Wege einer sachgerechten Schätzung“ in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt werden. Eine genaue Aufteilungsmethode ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Aufteilung muss lediglich zu „sachgerechten“ Ergebnissen führen.
Fazit: Solchen Schätzungen (und dem Gerangel mit dem Finanzamt) sollten Sie ausweichen.