Hausordnung notfalls per Gericht
Eigentümer haben das Recht auf eine Hausordnung. Kann sich eine Eigentümer-Gemeinschaft bei ihren Versammlungen lange Zeit nicht auf ein entsprechendes Dokument einigen, ist es möglich, die erforderlichen Regeln auch vor Gericht einzuklagen.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Itzehoe hervor. Immer wieder lagen verschiedene Entwürfe zur Abstimmung vor.
Erfolgreiche Klage
Eine Mehrheit der Eigentümer kam allerdings für keinen der Entwürfe zustande. Einem Eigentümer riss schließlich der Geduldsfaden: Er klagte die Hausordnung vor Gericht ein.
Fazit: Wohnungseigentümer haben ein Recht auf eine Hausordnung, die notfalls vom Gericht erlassen wird.
Urteil: LG Itzehoe, vom 18.1.2020. Az.: 11 S 45/18