Immobilie verkauft: Wer bekommt die Mietkaution?
Beim Verkauf einer vermieteten Gewerbe-Immobilie ist eine durch den Mieter per Überweisung an den früheren Vermieter gezahlte Kaution an den neuen Vermieter vollständig auszuzahlen. Der bisherige Vermieter darf im Verhältnis zum neuen Vermieter nicht die Auszahlung der Kaution verweigern oder verringern, weil er noch Nebenkostennachzahlungen erwartet. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind, so die Entscheidung LG.
Fazit: Tritt der neue Eigentümer in das Mietverhältnis mit dem Mieter ein, dann ist die Kaution in der Höhe auszuzahlen, zu der sie zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels bestand.
Urteil: Landgericht (LG) Köln vom 14.5.2021, Az.: 14 O 99/20