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Sonderregeln verlängert

Immobilieneigentümer können aufatmen

Außenfassade einer Wohnung. Copyright: Pixabay
Die Sonderregelungen für Wohnungseigentümer zur Verwalterbestellung wurden verlängert. Sie gelten jetzt noch bis in das Jahr 2022 hinein.

Die in der Corona-Krise erlassenen Sonderregeln zur Verwalterbestellung wurden bis 31. August 2022 verlängert. Sie waren beschlossen worden, damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Krise ohne Eigentümerversammlung handlungsfähig bleiben.

Die Sonderregeln beziehen sich auf die Verwalterbestellung und auf den Wirtschaftsplan. Auch ohne entsprechende Beschlüsse bleibt der zuletzt bestellte Verwalter im Amt und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt fort. In der Corona-Pandemie hat knapp die Hälfte der Wohnungseigentümer seit 2020 keine Zusammenkunft mehr durchgeführt. Die Forderung des Verbandes der Immobilienverwalter (VDIV) nach einer generellen gesetzlichen Regelung für Online-Versammlungen erfüllt der Gesetzgeber allerdings nicht. 

Fazit: Die Corona-Sonderregelungen für WEG zum Verwalter und Wirtschaftsplan laufen Ende August 2022 aus. Reine Online-Versammlungen sind auch künftig nicht vorgesehen.

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