Anspruch auf Rückzahlung
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten ist für den Vermieter eine Pflicht. Wer hier schlampt, hat ein Problem. Vergessen Vermieter die Abrechnung, kann der Mieter geleistete Vorauszahlungen zurückverlangen. Dieses Recht hat allerdings seine Grenzen.