Hausmeistervergabe nicht frei Hand
Bei der Vergabe von Hausmeisterdiensten ist es für eine Wohungseigentümergemeinschaft nicht ausreichend, sich nur zwei Angebote einzuholen.
Bei der Vermietung an Angehörige schaut der Fiskus besonders genau hin. In speziellen Fällen kann das für Sie steuerschädlich sein.
Stand: 11.08.2017 19:01
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