Kaputter Aufzug begründet Mietminderung
Fällt der Aufzug aus, muss der Vermieter ihn zügig wieder instand setzen. Eigentümer können die Reparatur nicht mit Verweis auf eine zeitlich ungewisse Modernisierung verweigern. Die Mieterin einer Wohnung im dritten Stock minderte ihre Miete und verlangte die Instandsetzung des Aufzugs.
Vermieter lehnt Reparatur ab
Der Vermieter lehnte die Reparatur ab und begründete das mit einer ohnehin geplanten Hausmodernisierung. In diesem Zusammenhang solle auch der Aufzug ausgetauscht werden. Daher sei eine vorzeitige Erneuerung unwirtschaftlich. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte akzeptierte die Begründung nicht: Mieter in einem Mietshaus haben einen Anspruch auf Instandsetzung wenn der Lift ausfällt.
Mietminderung ist abhängig vom Grad der Betroffenheit
Für die Dauer des Stillstands können Mieter sogar ihre Miete mindern. Die Höhe hängt vom Stockwerk ab, in dem der Betroffene wohnt, und in welchem Umfang er auf den Lift angewiesen ist.
Fazit: Der Ausfall eines Aufzugs ist ein Mangel der Wohnung, der eine Mietminderung von 10 Prozent rechtfertigt.
Urteil: AG Berlin-Mitte vom 11.6.2020, Az.: 10 C 104/19