Keine Haftung
Sie müssen als Bauherr einen beauftragten Handwerker nicht anweisen, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Sie müssen als Bauherr einen beauftragten Handwerker nicht anweisen, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dafür ist er selbst verantwortlich. So entschied das OLG Hamm (Urteil vom 21.2.2014, Az. 11 W 15/14). In dem Fall war ein Dachdecker vom Dach gestürzt und forderte vom Bauherren Schadenersatz.