Keine Parkplätze für E-Autos im Hinterhof
Eine Grundstückseigentümerin wollte im zweiten Hinterhof eines Wohngebäudes in Berlin fünf Parkplätze für E-Autos und zwei Ladeanschlüsse einrichten. Diese sollten ausschließlich Mietern zur Verfügung stehen, die über ein Elektroauto verfügen.
Diese Idee stoppte die Baubehörde. Die behördliche Verweigerung einer entsprechenden Baugenehmigung sei rechtens, so das Verwaltungsgericht (VG) Berlin. Zwar sind E-Autos deutlich leiser als durch Verbrennungsmotor betriebene Fahrzeuge, trotzdem gibt es Ausnahme. Nach einem gerichtlich eingeholten Gutachten könnten nämlich die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens die zulässigen nächtlichen Werte für Geräuschimmissionen überschreiten.
Fazit: Zwar gehen von E-Autos keine störenden Fahrgeräusche aus, aber zugeschlagene Türen sind vergleichbare Lärmquellen.
Urteil: VG Berlin vom 31.3.2022, Az.: 13 K 184/19