Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Die Online-Werbeaussage "Marktplatz für provisionsfreie Immobilien" ist irreführend. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg mahnte diese Form der Werbung ab. Denn sie weist auf eine gesetzliche Selbstverständlichkeit hin. Die Vermittlung einer Wohnung ist grundsätzlich kostenlos, wenn ein Vermittlungsauftrag des Vermieters vorliegt.
Keine Besonderheit
Die Online-Plattform wurde für folgenden Text "verknackt": "Null-Provision - Marktplatz für provisionsfreie Immobilien - Deutschlands größter Marktplatz für provisionsfreie Immobilien - 273.000 provisionsfreie Immobilienangebote warten auf Sie!" Durch die Werbung werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei der provisionsfreien Vermittlung um eine Besonderheit handle. Dies sei aber gerade nicht der Fall, so die Richter.
Fazit: Online-Werbetexte für Wohnräumen als "provisionsfrei" zu deklarieren, ist eine rechtswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Urteil: OLG Brandenburg vom 22.10.2019, Az.: 6 U 54/18