Klagen heißt widersprechen
Wie Sie mit einer Räumungsklage eine stillschweigende Mietverlängerung verhindern können.
Eine Räumungsklage gleicht einem Widerspruch. Damit können Sie effektiv gegen eine sogenannte stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses vorgehen. Dieses entsteht, wenn der Mieter trotz der abgelaufenen Mietzeit nach einer Kündigung des Mietverhältnisses weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt. Kündigt der Vermieter nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen, muss er eventuell erneut ordentlich kündigen. Das kann den gesamten Kündigungsprozess um drei bis sechs Monate verzögern. In der Regel muss der Vermieter einen Widerspruch innerhalb von zwei Wochen einlegen. Doch häufig ist es schwer nachzuweisen, dass der Vermieter diese Kündigung fristgemäß erhalten hat. Erheben Sie eine Räumungsklage innerhalb von zwei Wochen, gleicht das Ihrem fristgemäßen Widerspruch. Und das selbst dann, wenn der Mieter erst kurz nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist von der Klage erfährt. Wichtig ist, dass Sie eine Verzögerung nicht selbst verursacht haben, z. B. durch verspätete Entrichtung der Gerichtskosten. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt ab dem Moment, wenn der Vermieter über die Weiternutzung seiner Räume erfährt. So entschied der BGH in seinem Urteil vom 25.6.2014, VIII ZR 10/14.
Fazit: Eine Räumungsklage ist ein sichererer Weg, im Umgang mit hartnäckigen Mietern.