Klimagerät an Außenfassade
Der Klimawandel bringt für Eigentümer von Eigentumswohnungen neue Herausforderungen. Die WEG einer Wohnanlage in Bremen musste entscheiden, ob die Installation eines Klimageräts an der Außenfassade zulässig ist. Ein Eigentümer klagte gegen den Beschluss vor dem Amtsgericht (AG) in Bremen.
Das Amtsgericht (AG) Bremen hatte keine Bedenken und winkte den Beschluss der WEG durch.