Klimaschutz vor Eigentumsrecht
Die nachträgliche Montage einer Wärmedämmung an einer Hauswand kann bei enger Bebauung schnell zum Streit unter Nachbarn führen. So auch in Berlin: Die Eigentümerin einer Immobilie wollte eine Hauswand an einem Altbau nachträglich mit einer Wärmedämmung versehen. Wie in vielen anderen Fällen ragt die Dämmschicht dann auf das Nachbar-Grundstück und überschreitet damit die Grenze.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass der betroffene Eigentümer diesen Eingriff dulden muss. Das dürfte ein Urteil mit Signalwirkung sein. Denn Klimaschutz steht jetzt erneut über dem individuellen Eigentumsrecht. Dieses Prinzip dürfte in Zukunft immer häufiger zum Tragen kommen, wenn es um die energetische Sanierung von Gebäuden geht.
Fazit: Der Klimaschutz steht über dem Eigentumsschutz. Die Montage einer Dämmschicht am Haus ist jedenfalls zu dulden, auch wenn sie auf das eigene Grundstück ragt.
Urteil: BGH vom 23.7.2022, Az.: V ZR 23/21