Kündigung bei nächtlicher Ruhestörung
Wer regelmäßiges zur Nachtzeit 60 Minuten duscht oder badet, drei Stunden staubsaugt oder Möbel verrückt, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm fristlos die Wohnung gekündigt wird. Das Amtsgericht (AG) Hamburg setzt dem nächtlichen Treiben des Mieters ein jähes Ende.
Das Amtsgericht Hamburg bestätigt die fristlose Kündigung wegen nächtlicher Ruhestörung