Kündigung wegen fehlender Nebenkostenzahlung
Vermieter dürfen Mietern kündigen, wenn sie die Betriebskosten nicht ordnungsgemäß zahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main entschieden. Ein Zahlungsverzug bei den Betriebskosten kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Zahlungsrückstand eine Monatsmiete übersteigt und länger als einen Monat besteht. Der Vermieter trägt die Beweislast für die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.
Fazit: Nicht bezahlte Nachforderungen bei den Betriebskosten sind Grund für eine ordentliche Kündigung.
Urteil: LG Frankfurt a.M. vom 9.6.2023, Az.: 2-11 S 13/23