Kündigungsgrund Online-Studium?
Ein Student, der ein möbliertes Appartement für sein Studium gemietet hat, kann seinen Mietvertrag nicht fristlos kündigen, wenn die Hochschule den Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie aussetzt und nur noch in digitaler Form unterrichtet. Denn selbst damit verliert die Wohnung nicht ihre Gebrauchstauglichkeit, sagt das Amtsgericht (AG) München.
Vermieter muss für Gebrauchstauglichkeit sorgen
Das Argument des Studenten, er könne genauso gut von seinen Eltern aus studieren, überzeugte die Richter nicht. Der Vermieter trage nur das Risiko der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Komme der Student per Wlan gut ins Netz, könne von dort aus auch online studieren, dann könne er nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen.
Auch der Hinweis des Student, er trage schon genügend wirtschaftliche Nachteile durch Anschaffung der Technik für die Teilnahme an Online-Seminare und Vorlesungen, den Umzug sowie die zeitliche Verzögerung seines Studiums, überzeugte die Richter nicht.
Fazit: Die Umstellung auf ein Online-Studium ist kein ausreichender Grund für die fristlose Kündigung einer Studentenbude.
Urteil: AG München vom 9.3.2021, Az.: 473 C 12632/20