Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2241
Wohnimmobilie verkaufen

Lohnt sich ein Teilverkauf?

Eigentumswohnungen in München. © fotoman1962 / stock.adobe.com
Immer häufiger werben Anbieter für einen sogenannten Teilverkauf einer Immobilie. Wie funktioniert das und lohnt sich ein Teilverkauf? FUCHSBRIEFE sagt Ihnen, was Sie zum Teilverkauf einer Immobilie wissen sollten.

Ein Teilverkauf einer Immobilie wird immer öfter angeboten, um Eigentümern einen Verkauf (emotional) zu erleichtern. Denn bei einem Teilverkauf können Sie bis zu 50% Ihrer Immobilie verkaufen und trotzdem bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und im Grundbuch eingetragen. Das kann reizvoll bei den aktuell hohen Immobilienpreisen sein.

Gebühren und Kosten

Ein solcher Teilverkauf ermöglicht es, das eigene Betongold zu verkaufen, die Immobilie aber weiter zu nutzen. Allerdings müssen Interessenten genau rechnen. Denn zum einen werden monatliche Nutzungsgebühren für den verkauften Teil fällig (ähnlich einer Miete). Die liegen in der Regel bei 3% bis 4% p.a. - bezogen auf den Wertes des verkauften Wohnungsteils. 

Risiko: Diese Gebühr kann steigen, denn die Anbieter des Teilverkaufes legen die Nutzungsgebühr nur für einen bestimmten Zeitraum fest. Danach wird der Drei-Monats-Euribor zugrunde gelegt. Dieser wird auf Basis des mittleren Zinssatzes 32 europäischer Banken berechnet. In Zeiten steigender Zinsen ist das ein Geschäft mit Risiko. Hinzu kommt: Die meisten Anbieter eines Teilverkaufs schließen eine Senkung der Nutzungsgebühr aus. Verkäufer gehen also nur ins Risiko, haben aber nicht die Chance auf sinkende Kosten.

Weitere Kosten

Verkaufen Sie später den Rest des Objektes, müssen Verkäufer eine erhebliche Preissteigerung erzielen. Denn die meisten Anbieter haben eine Wertsteigerungsklausel festgelegt, die es zu erfüllen gilt. Das Haus muss mit mindestens 17% Wertsteigerung verkauft werden. Gibt das der Markt nicht her, müssen die Teilverkäufer die Differenz aus dem Verkaufserlös zahlen.

Letzter Kostenpunkt: Die Grundsteuer und Instandhaltungskosten tragen Teilverkäufer weiter allein. Sollten sich Verkäufer später entschließen, den verkauften Anteil wieder zurückzukaufen, fällt erneut eine Gebühr an.
Fazit: Ein Teilverkauf lohnt sich fast nie. Die Kosten, die auf Verkäufer zukommen, sind nicht gut kalkulierbar, die Risiken einseitig verteilt. Wer verkaufen will, macht keine halben Sachen. Wer Geld braucht, sollte sich das besser auf anderen Wegen beschaffen. Kredite sind günstiger und klarer kalkulierbar als ein Teilverkauf.
Meist gelesene Artikel
  • Anlagechancen in Pakistan

Pakistanische Rupie erreicht Unterstützung

Pakistans wirtschaftliche Herausforderungen, darunter hohe Auslandsverschuldung und sinkende Währungsreserven, führen zu einer Rupienabwertung. Doch das IWF-Programm bietet Hoffnung: Stabilisierung der Reserven und Unterstützung bei Verbindlichkeiten. Investoren sehen Chancen in US-Dollar-Anleihen mit hohen Renditen und dem einzigen ETF auf den MSCI Pakistan.
  • Fuchs plus
  • Mitarbeiter einbinden, um Automatisierung erfolgreich zu machen


Studie: Betriebsräte machen Automatisierung erfolgreicher

Unternehmen mit Betriebsrat erreichen eine höhere Produktivität, wenn Bereiche eines Unternehmens automatisiert werden. Es sind vor allem zwei Faktoren, die dabei eine wesentliche Rolle spielen.
  • Editorial 2025

Vermögensverwalter im Vergleich

Performance-Projekt 6, Stiftungsportfolio, ging am 31.12.2024 zu Ende. Illstration erstellt mit dall*e
ETF vs. Vermögensverwalter: Der tägliche Realitätscheck
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Strategische Investition in Seltenerd-Metalle bei Arafura Resources

Arafura Resources: Nolans-Projekt in den Startlöchern

© Vale
Die australische Arafura Resources steht mit ihrem Nolans-Projekt für Seltene Erden in den Startlöchern. Die Mine im Northern Territory könnte bis zu 10% der globalen Nachfrage nach Neodym-Praseodym decken und jährlich 133 Mio. USD Umsatz generieren. Doch Vorsicht: Die Aktie bleibt eine hochspekulative Anlage.
  • Fuchs plus
  • Anfechtung der Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

Neuwahl aller Betriebsratsmitglieder nötig

© bizoo_n / Getty Images / iStock
Ändert sich die Anzahl der freizustellenden Mitglieder im Betriebsrat, müssen alle freigestellten Betriebsratsmitglieder neu gewählt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht. Dies erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl, um auch konkurrierenden Gruppen im Betriebsrat eine faire Chance zu geben.
  • Fuchs plus
  • Recht: Diskriminierungs-Falle in Stellenanzeigen

„Digital Native“ ist altersdiskriminierend

© Ralf Hirschberger / dpa / picture alliance
Unternehmen sollten den Begriff "Digital Native" in Stellenanzeigen vermeiden, da er als altersdiskriminierend gilt. Ein Urteil des LAG Baden-Württemberg führte zu einer Entschädigung von 7.500 Euro für einen abgelehnten Bewerber. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber achten sollten.
Zum Seitenanfang