Mängel müssen Eigentümer bekannt sein
Mieter müssen Mängel in ihrer Wohnung anzeigen. Denn nur dann hat der Eigentümer auch die Möglichkeit, diese zu beseitigen. Wird ein Defekt nicht gemeldet und es entstehen Folgekosten, gehen diese darum auch nicht automatisch zu Lasten des Vermieter.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Hanau. Konkret ging es um erhebliche Nebenkostennachzahlungen. Die entstanden aufgrund einer Fehlfunktion im Bad. Ein defekter Spülkasten in der Wohnung war die Ursache für einen deutlich höheren Wasserverbrauch. Der Vermieter hatte diese Kosten in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt.
Mieter hätte Schaden bemerken müssen
Der Mieter klagte dagegen und argumentierte, dass Leck sei für ihn weder sichtbar, noch hörbar gewesen. Deshalb hätte er den Vermieter nicht informieren können. Das Gericht wertete das allerdings als Schutzbehauptung.
Es sei kaum vorstellbar, dass ein so massiver Wasserverbrauch bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit über mehrere Monate hinweg unerkannt bleiben könne. Auch der Hinweis des Mieters, dass er häufig ortsabwesend sei half ihm nicht. Der Mieter müsse seine Wohnung auch in diesem Fall regelmäßig kontrollieren, so die Richter.
Fazit: Mieter müssen Vermieter schnellstmöglich über Mängel informieren. Folgekosten, die durch einen nicht gemeldeten Mangel entstehen, können auf den Mieter umgelegt werden.
Urteil: LG Hanau vom 30.12.2020, Az.: 2 S 123/19