Maklerkosten bei Entschuldung
Maklerkosten sind überraschend oft steuerlich absetzbar.
Sie können Maklerkosten öfter absetzen als gedacht. Der BFH macht eine weitere Außnahme möglich. Eigentlich können Maklerkosten nicht abgesetzt werden, wenn es um den Verkauf einer vermieteten Wohnung geht, die Sie zehn Jahre nach der Beschaffung oder Errichtung steuerfrei wiederverkaufen. Doch eine Ausnahme gewährt nun der Bundesfinanzhof mit dem Urteil vom 11.02.2014 (IX R 22/13). Die bei der Veräußerung einer vermieteten Immobilie entstandenen Maklerkosten können Sie anteilig von der Steuer absetzen. Bedingung: Die erzielten Erlöse nutzen Sie nicht nur zur Tilgung der Immobilienkredite der verkauften Liegenschaft, sondern auch zur Tilgung anderer Immobilienkredite. Ein Steuerabzug ist nur in dem Umfang möglich, in dem der Verkaufserlös der veräußerten Immobilie zur Schuldentilgung weiterer vermieteter Objekte verwendet wird.
Fazit: Haben Sie einen Makler engagiert, um ein Liquiditätsproblem bei der Entschuldung schnell zu lösen, haben Sie gute Chancen, die Maklerkosten steuerlich geltend zu machen.