Miete: Keine Verrechnung mit Schäden
Sorgen Sie für ein umfassendes Übergabeprotokoll beim Ende eines Mietverhältnisses. Denn was dort nicht an Mängeln aufgeführt ist, können Sie nicht geltend machen.
Sorgen Sie für ein umfassendes Übergabeprotokoll beim Ende eines Mietverhältnisses. Denn was dort nicht an Mängeln aufgeführt ist, können Sie nicht geltend machen. Sie bleiben auch auf dadurch verursachten Kosten wie beispielsweise einer von Ihnen nachträglich veranlassten Analyse von Schimmelbefall sitzen. So entschied jedenfalls das Amtsgericht Ottweiler (Urteil vom 24.11.2016, Az. 16 C 170/15). Sie dürfen für solche Kosten auch nicht die Mietkaution oder Teile davon zurückbehalten. Im entschiedenen Fall war der ausziehende Mieter im Übergabeprotokoll nur dazu verpflichtet worden, schwarze Flecken im Bad zu beseitigen. Das tat er auch. Der Vermieter aber ließ nach Auszug des Mieters untersuchen, ob die Flecken auf Schimmel zurückzuführen waren. Zudem stellte er Schimmelbefall auch an den Fenstern fest. Sein Pech war allerdings: Er hatte die Untersuchung zwar schon vor Ablauf der Frist zur Beseitigung der schwarzen Flecken in Auftrag geben. Diese waren dann aber fristgerecht entfernt worden. Und von Schimmel an Fenstern war im Protokoll nicht die Rede. Damit galten diese also auch nicht als beanstandet.
Fazit: Kommen Ihnen während einer Übergabe Zweifel, halten Sie das Übergabeprotokoll in diesen Punkten offen. Etwa: Vorbehaltlich einer Nachprüfung der Fenster etc. durch Experten.