Miete: Kündigung wegen Verwahrlosung
Sie müssen eine Verwahrlosung Ihrer vermieteten Wohnung nicht hinnehmen. Haben Sie eine Besserung angemahnt, rechtfertigt ein Nichtbefolgen sogar eine ao. Kündigung.
Sie müssen eine Verwahrlosung Ihrer vermieteten Wohnung nicht hinnehmen. Ist eine Wohnung mit Müll und Gegenständen überfüllt, wird sie zudem unzureichend beheizt, können Sie den Mieter fristlos kündigen. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 23. 2. 2017, Az. 7 S 7084/16). Bereits das Amtsgericht hatte eine fristgemäße Kündigung wegen Verletzung des Mietvertrages für rechtens erklärt. Dagegen klagten die Betroffenen. Das Landgericht ging noch weiter: Da der Mieter mehrfach abgemahnt worden war, hielt es eine ao. Kündigung für angemessen, um Schäden vorzubeugen.
Fazit: Um ähnliches zu vermeiden, vereinbaren Sie regelmäßig alle paar Jahre Besichtigungstermine und mahnen Sie erforderlichenfalls (mit Kündigungsdrohung!) ab.