Mieter müssen pünktlich zahlen
- Im Mietvertrag muss klar definiert sein, wann die Miete gezahlt sein muss (bspw. bis zum 3. Werktag eines Monats)
- Sie müssen bei verspätetem Eingang Ihre Mieter auf die korrekte Einhaltung der Termine hinweisen und ein Nichteinhalten als Verletzung des Mietvertrages rügen
- Sie müssen auf die Folgen einer Vertragsverletzung wie eine Kündigung des Mietverhältnisses hinweisen
Keine Verhaltensänderung
Im entschiedenen Fall war die Miete insgesamt in fünf von zwölf Monaten verspätet eingegangen. Die Verspätung betrug dabei immer wenige Tage. Obwohl der Vermieter die Fristüberschreitungen mehrfach schriftlich gerügt hatte, änderte der Mieter sein Verhalten nicht. Das müssen Vermieter jedoch nicht dulden. Laut Landgericht hätte der Mieter mit seinen wiederholten Versäumnissen gezeigt, dass er seine Zahlungsweise nicht ernsthaft und auf Dauer umzustellen bereit sei. Das ist als dauerhafte Vertragsverletzung zu werten, die eine Kündigung rechtfertigt.Fazit: Haben Sie Mieter, die permanent unpünktlich zahlen, weisen Sie die freundlich auf das Urteil hin. Ändern diese ihr Verhalten nicht, dürfen Sie kündigen – und können neu vermieten.