Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2566
Vergleichsmiete zählt

Mieterhöhung trotz geringerer Wohnfläche

Immer wieder streiten sich Mieter und Vermieter um die Wohnfläche. Können Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen, obwohl die Wohnung in Wirklichkeit ein gutes Stück kleiner ist als angegeben?

Eine höhere Miete kann trotz falscher Rechengrundlage zumutbar sein, solange sie der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Ein Mieter aus Dresden hatte innerhalb von sechs Jahren vier Mieterhöhungen akzeptiert. Erst bei der Letzten bezweifelte er, ob seine Wohnung tatsächlich – wie vom Vermieter angegeben – knapp 114 Quadratmeter groß ist. 

Höhere Miete war trotzdem ortsüblich

Im Mietvertrag gab es erstaunlicherweise keine Angabe zur Wohnfläche. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Wohnung nur gut 102 Quadratmeter umfasst.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH konnten Mieter die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Diese Position änderte das Gericht jetzt: Wenn die Quadratmetermiete auch nach der Erhöhung immer noch dem ortsüblichen Mietzins entspricht, ist das nicht zu beanstanden. Die Richter gehen davon aus, dass der Vermieter die höhere Miete auch bei einem Widerspruch hätte durchsetzen können.

Fazit: Wenn unter Berücksichtigung der realen Wohnfläche die Quadratmetermiete der ortsüblichen Wohnungsmiete entspricht, ist eine Mieterhöhung rechtens.

Urteil: BGH vom 11.12.2019, Az.: VIII ZR 234/18

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 20 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Vier Märkte, vier Wahrheiten - Weberbank brilliert, DRH setzt beeindruckende Akzente

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Performance-Projekte zeigen ein außergewöhnlich differenziertes Marktbild: Während Projekt 8 vom Benchmark nahezu vollständig dominiert wird, entsteht in Projekt 7 breite Outperformance, und Projekt 9 liefert einen stabilen Wettbewerb mit klarer Spitzengruppe. Nur in Projekt 5 bleibt das Benchmark unangefochten führend. Über alle Projekte hinweg zeigt sich: Entscheidend ist nicht Aktivität, sondern die Fähigkeit, Rendite und Risiko in Einklang zu bringen. Lesen sie hier.
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 20: Stabilität und Wettbewerb auf Augenhöhe

Weberbank, DRH und Kaiser Partner dominieren – vier Verwalter schlagen Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 9 (Stiftungsportfolio) präsentiert sich als stabiler Wettbewerb auf hohem Niveau: Vier Vermögensverwalter übertreffen das Benchmarkdepot bei der Vermögensentwicklung. Angeführt von der Weberbank mit über 55.000 Euro Zugewinn zeigt sich eine klare Spitzengruppe. Das Benchmarkdepot selbst überzeugt mit starkem Plus und niedrigem Drawdown, bleibt aber hinter den Besten zurück. Gleichzeitig bestätigt das Fehlen von Handelsaktivitäten die Qualität langfristiger Allokationen.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 20: Performance, Gewinner und Verlierer

Weberbank einzige Gewinnerin

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 8 (vermögensverwaltende Fonds) zeigt ein klares Bild: Während das Benchmarkdepot mit +12.872 Euro und null Prozent Drawdown überzeugt, gelingt es nur einem einzigen Vermögensverwalter, diese Performance zu übertreffen. Die Weberbank setzt sich mit +13.559 Euro an die Spitze, während 98 von 99 Teilnehmern zurückfallen. Gleichzeitig verliert das Gesamtfeld im Schnitt an Vermögen – ein starkes Signal für die Dominanz des Benchmarkdepots in einem schwachen Marktumfeld.
Zum Seitenanfang