Mietpreisbremse auf der Kippe
Ein Gericht in Berlin rüttelt an der Mietpreisbremse. Wann und wie sie bundesweit kommt, ist unklar.
Die Mietpreisbremse steht bundesweit auf der Kippe. Denn das Landgericht in Berlin-Charlottenburg hat den Berliner Mietspiegel für unwissenschaftlich und somit unwirksam erklärt. Die ortsübliche Miete jedenfalls könne damit nicht ermittelt werden (Landgericht Charlottenburg, Urteil vom 11.5.2015, Az. 235 C 133/13). Das entspricht der von FUCHS seit langem vertretenen Linie. Der Mietspiegel als Basis für höchstens 10% Zuschlag bei Neuvermietungen ist damit grundsätzlich in Frage gestellt. Zwar versichern die (Berliner) Behörden, dass sich das Urteil nur auf einen Einzelfall erstreckt. Das dürfte aber nicht haltbar sein. Zumindest muss jede Behörde, die eine Mietpreisbremse verfügt, mit langwierigen Gerichtsprozessen und im Einzelfall Schadensersatz durch Vermieter rechnen. Der Eigentümerverband Haus & Grund hat bereits gefordert, die Einführung der Mietpreisbremse bundesweit aufzuschieben. Denn der Verband meint – und das unseres Erachtens zu Recht –, dass viele Mietpreisspiegel im Sinne des Berliner Urteils nicht repräsentativ sind, sondern teilweise auch politisch beeinflusst wurden. Und dann wären sie konsequenterweise ungültig. Hinweis: Dokumentieren Sie bei Neuvermietungen den aktuellen Mietspiegel, der für die betreffende Wohnung relevant ist. Beobachten Sie auch, ob es dagegen bereits Klagen gibt. Versuchen Sie, die Mieten vergleichbarer Wohnungen zu erfahren. Bewahren Sie diese Informationen für künftige Fälle auf.
Fazit: Leider müssen Sie mit der Rechtsunsicherheit leben, ob eine Mieterhöhung im gewünschten Ausmaß tatsächlich rechtlich möglich ist. Gehen Sie über den Mietspiegel am Ort hinaus, sollten Sie sicherheitshalber mit Rückzahlungen rechnen.