Mietrecht: Beweislast liegt beim Vermieter
Eine Verschlechterung einer vermieteten Wohnung muss immer der Vermieter nachweisen. Sonst erhält er keinen Schadensersatz.
Sie müssen als Vermieter eine eventuelle Verschlechterung des Zustandes einer Wohnung nachweisen. Nur wenn Sie dies können, erhalten Sie ggf. Schadensersatz. Dass der Mieter den Beweis für die Zustandsveränderung leichter führen kann, führt nicht zur Beweislastumkehr, entschied das Landgericht Essen (Beschluss vom 30.6.2016, Az. 15 S 99/16). Dies gilt auch bei einer langen Mietdauer und mehrmaligen Eigentümerwechseln. Auch wenn Sie erst seit Kurzem Eigentümer und Vermieter sind, haften Sie damit für die Vergangenheit als Beweisführer mit. Der Fall: Die Mieter einer Wohnung kündigten nach 22 Jahren ihren Mietvertrag. Nachträglich verlangten die neuen Vermieter Schadensersatz. Ihrer Ansicht nach habe sich die Wohnung von Mietbeginn bis zum Mietende verschlechtert. Die Schadensersatzklage hatte keinen Erfolg. Denn der neue Eigentümer habe nicht nachweisen können, wie der Zustand der Wohnung zum Mietzeitbeginn war. Dass der Mieter dies vielleicht eher hätte belegen können, führte nicht zu dessen Beweispflicht.
Fazit: Verlangen Sie beim Kauf einer Rendite-Immobilie Zustandsberichte. Erhalten Sie keine, mindern Sie eventuell den Kaufpreis, dokumentieren aber auf jeden Fall den Zustand bei Erwerb.