Mietrecht: Verträge aktuell halten
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mietverträge für den Fall des Auszugs dem neuesten juristischen Stand entsprechen.
Die in vielen Mietverträgen übliche Klausel, dass eine Wohnung nach Auszug vom Mieter renoviert zurückgegeben werden muss, ist nichtig. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein unter Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln hin (Urteil vom 28.10.2016, Az. 220 C 85/15). Das kann für Vermieter teuer werden. Wer nach dem Auszug eines Mieters selber die Renovierung beauftragt und die entstandenen Kosten mit der Kaution verrechnet, handelt nicht rechtens. Trotz Regelung im Mietvertrag bestehe keine Verpflichtung des Mieters, die Wohnung unmittelbar vor seinem Auszug zu reparieren. Würde er dies tun, müsste er nach dem Auszug laut Vertrag noch einmal renovieren. Diese Klausel strich das Gericht damit als Benachteiligung.
Fazit: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mietverträge für den Fall des Auszugs dem neuesten juristischen Stand entsprechen.