Mietverträge: Unklare Formulieren sind teuer
Achten Sie penibel auf die Formulierungen in Ihren Mietverträgen. Sonst könnten Ihre Investitionen blockiert werden.
Vermeiden Sie in Ihren Mietverträgen Formulierungen, nach denen Ihr Mieter „nur notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hinnehmen“ müsse. Sonst können Sie auch in einem denkmalgeschützten Reihenhaus keine umfangreichen Maßnahmen durchführen. So entschied das Landgericht Berlin (Urteil vom 8.12.2016, Az. 67 S 276/16). Der Vermieter wollte mit Hinweis auf die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) eine Veranda und eine Gasetagenheizung entfernen lassen. Das geht laut Gericht nicht. Die gesetzliche Verordnung spreche von „Erforderlichkeit“, der Mietvertrag aber von Notwendigkeit. Dieser gehe aber vor, zumal die Miete durch die Maßnahmen in dem denkmalgeschützten Haus drastisch steigen würde. Auch die Pflicht zur energetischen Nachrüstung des Hauses nach den EnEV-Vorgaben greift nicht. Allenfalls hätten die Mieter Maßnahmen zu dulden, für die die Vermieterin zuvor erfolglos bei der Behörde versucht hätte, eine Ausnahme oder Befreiung zu erlangen. Es müsse die konkrete Gefahr bestehen, dass die Behörde ordnungsrechtliche Maßnahmen verhängen könnte.
Fazit: Legen Sie Mietverträge einem Juristen vor. Ein einziges falsches Wort kann viel Geld kosten.