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Fristangabe bei Wohnungskündigung nicht erforderlich

Mietvertrag ist ohne Fristangabe zu kündigen

Jeder Vermieter und Mieter weiß, dass der Mietvertrag kündbar ist. Aber bedarf es dafür im Kündigungsschreiben ausdrücklich die Nennung einer Frist? Das musste der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden.
Der BGH hat entschieden, dass eine Kündigung auch dann wirksam ist, wenn sie keine ausdrückliche Angabe zur Kündigungsfrist enthält. 
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