Mietvertrag mit Sohnemann
Der Mietvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten – am besten nehmen Sie einen üblichen Formularmietvertrag.
Bei der Miete schaut das Finanzamt genauer hin: Mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete sollten es sein – ein paar Pünktchen mehr sind noch besser.
Passen Sie die Miete an Preissteigerungen in der Umgebung an und fixieren Sie die Erhöhung schriftlich.
Ohnehin erforderlich ist ein schriftlicher Mietvertrag, der sowohl die Kaltmiete wie die Umlagen beinhaltet (sonst mauert das Finanzamt).
Wie bei jedem anderen Mieter müssen Sie jährlich Abrechnungen für die Umlagen vorlegen und deren Erfüllung durchsetzen.
Fazit: Beachten Sie die Regeln, können Sie sowohl die Investitionen in die Ausstattung wie auch laufende Kosten, bspw. Hypothekenzinsen, steuerlich geltend machen.
Hinweis: Dem BFH liegt aktuell die Frage des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. XI R 44/15) vor, welche Vergleichsmiete herangezogen werden muss – die Nettokaltmiete oder die Bruttomiete einschließlich der Nebenkosten. Weisen Sie notfalls Ihr Finanzamt auf diese zu erwartende Entscheidung hin.