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Stiftung wendet sich gegen Bodenspekulation

Mit Erbpacht Vermögenszweck langfristig festlegen

Immer mehr Immobilien fallen in den nächsten Jahren an Kommunen oder werden gemeinnützigen Organisationen vererbt. Ziel der Erblasser: eine eindeutige, langfristige, am Gemeinwohl orientierte Zweckbestimmung. Das umzusetzen, hat sich eine Stiftung aus Hattingen auf die Fahne geschrieben.

Eine Immobilie vererben und den Nutzungszweck auf lange Zeit verbindlich bestimmen, das geht. Für immer Unternehmer ohne direkte Nachkommen stellt sich genau dieser Anspruch als Problem dar. Denn wenn sie ein Haus oder Anwesen regulär übereignen, müssen sie sich darauf verlassen, dass der Bedachte auch langfristig in ihrem Sinne damit umgeht.

Ausweg ist die Erbpacht. Sie kann 50 oder auch 150 Jahre betragen. Damit lässt sich die Zweckbestimmung einer Immobilie sehr präzise festlegen. Etwa, dass diese nur für einen Walldorf-Kindergarten genutzt werden darf. Dies trug Rolf Novy-Huy, Vorstand der Stiftung trias auf dem Deutschen Stiftungstag in Nürnberg vor. Die Stiftung konzentriert sich auf die Finanzierung und Verwertung von Immobilien zu gemeinnützigen Zwecken. Sie vertritt eine Art Allmende-Philosophie: Grund und Boden gehören allen. Ihr zentrales Ziel: Boden soll der Spekulation möglichst entzogen werden.

Expertise und Vermittlung

Die Stiftung trias vergibt Finanzierungsdarlehen. Derzeit etwa 30. Das sei laut Novy-Huy solange kein Problem, wie eine Grundschuldsicherung besteht. Dann wittere die BaFin auch keine unerlaubten Bankgeschäft, und auch eine aufgeschlossene Stiftungsaufsicht spiele im Regelfalle mit.
Immerhin verlangt die Stiftung trias 4% Erbbauzins. Gemeinwohlorientierte Banken wie die GLS, die zu dem Vortrag eingeladen hatte, nehmen 2,5%. Dafür bringt die Stiftung ihre umfangreiche Expertise ein und sorgt auch „möglichst" für eine vorher vom Projektpartner festgelegte Nutzung.

Nur für wenige Stiftungen kommt der Stiftungszweck, Bodenspekulation einzuschränken und Boden gemeinnützigen Projekten zuzuführen, infrage. Manchmal dauere es zwei Jahre „bis ein Projekt in Sack und Tüten ist", so Novy-Huy. Um zwei umzusetzen, schaue man sich 50 an.
Grundvoraussetzung ist eine gute Immobilienmarkt- und Finanzierungsexpertise. Hält sich ein Nutzer nicht an die Erbbauauflagen, sind die Heimfallbedingungen hart (erhebliche Abschläge gegenüber dem Investitionsbetrag), um hier sofort hohe Hürden zu errichten.

Fazit: Ein Stiftungszweck, der hohes Wachstumspotenzial hat. Denn in den nächsten Jahren werden Kommunen und gemeinnützigen Organisationen viele Immobilien zufallen, für deren Nutzung Konzepte und Projektpartner gesucht werden. Was fehlt ist eine Plattform, die die Partner – Erblasser, Erben und gemeinnützige Finanziers – zusammenbringt.

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