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Absenkung der Hürden für bauliche Veränderungen

Miteigentümer kann den Einbau einer Klimaanlage nicht verhindern

Die Auswirkungen des veränderten WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) kommen jetzt bei den Gerichten an. Mit dem Gesetz wird es den Wohnungseigentümern möglich, den baulichen Zustand ihrer Wohnung an sich ändernde Gebrauchsbedürfnisse anzupassen. Ob zu den baulichen Veränderungen auch eine brummende Klimaanlage zählt, musste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann die Installation einer Klimaanlage nicht wegen der Befürchtung von Lärmbelästigung verhindern. Auf diesen Schluss kam der Bundesgerichtshof (BGH). Die WEG gestattete in diesem Fall dem Eigent...
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