Der deutsche Immobilienmarkt bekommt noch einmal einen (starken) Impuls. Die Baurechtsnovelle zu „urbanen Gebieten“ macht’s möglich. Das Gesetzespaket wurde am 9. März im Bundestag beschlossen. Es wird am 31. März durch den Bundesrat gehen und im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten. In urbanen Bezirken darf höher und dichter gebaut werden als in anderen Gebieten. Es gelten schwächere Lärmschutzvorschriften.
Einige Städte wie Paderborn haben nur auf die Gesetzesnovelle gewartet. Das Konzept urbanes Gebiet eignet sich für die wachsenden Groß- und Schwarmstädte in Deutschland. Diese Städte erhoffen sich, das Wohnungsproblem mit der neuen Gebietskategorie zu lindern. Der deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet, dass sich die neue Gebietskategorie schnell durchsetzt. Ziel ist es, neue Stadtquartiere zu schaffen, die anziehend für Zuzügler sind.
Für Investoren wird der Kauf innenstadtnaher Freiflächen besonders interessant. Häufig wird es sich dabei um Industriebrachen handeln. Hier lohnen sich bei einer Ausweisung als urbanes Gebiet auch aufwändigere Bodensanierungen. Denn auf der Fläche sind weit höhere Erträge möglich als auf reinen Wohn- oder Gewerbeflächen. Investoren, die über solche Flächen verfügen, sollten an den Stadtrat herantreten mit dem Ziel, die Ausweisung als urbanes Gebiet zu erhalten.
Fazit: Das urbane Gebiet ist für wachsende Städte eine interessante Kategorie. Investoren sollten innenstadtnahe (Industrie-)Brachen suchen.
Hinweis: Um tatsächlich hohe Flächenerträge zu erzielen, muss das Gebiet sorgfältig entwickelt werden. Nur dann wird es Bewohner und Geschäfte anziehen.