Neue Vorschriften
Vermieter müssen künftig wieder Ab- und Anmeldungen ihrer Mieter bescheinigen. Tun Sie dies nicht binnen 14 Tagen, droht ihnen Ärger.
Für Mieter und Vermieter gilt ab Mai 2015 erstmals ein bundeseinheitliches Melderecht. Bisher hatte jedes Bundesland eine eigene Vorschrift. Das war wenig praxistauglich. In wenigen Monaten gelten folgende Regelungen: Wieder eingeführt wird die schon früher erforderliche Vermieterbescheinigung. Vermieter müssen künftig binnen 14 Tagen ihrem Neu- oder bisherigen Mieter den Einzug bzw. Auszug bescheinigen. Halten Sie sich nicht daran, riskieren Sie eine Schadensersatzforderung. Denn der Mieter selbst muss sich binnen 14 Tagen an- oder abmelden, sonst riskiert er ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Gefälligkeitsbescheinigungen über gar nicht stattgefundene Ein- oder Auszüge werden für Vermieter teuer. Hier können bis zu 50.000 Euro Bußgeld verhängt werden. Als „gefälliger“ Vermieter geraten Sie unweigerlich in Verdacht, möglicherweise Kriminellen geholfen zu haben. Sie dürfen sich künftig über die Erfüllung der Meldepflicht Ihres Mieters informieren. Die Meldebehörde muss die dafür erforderlichen Auskünfte erteilen. Umgekehrt müssen Sie der Meldebehörde Informationen über bisherige oder derzeitige Mieter geben.
Fazit: Weil sich die Liberalisierung der Meldegesetze aus Behördensicht nicht bewährt hat – die Volkszählung ergab eine Diskrepanz von anderthalb Millionen Menschen –, werden nun die Vermieter mit Bürokratie belastet.