Neuer Besitzer darf kündigen
Geht eine Immobilie nach einer Zwangsversteigerung in die Hände des neuen Eigentümers über, steht diesem frei, die übernommenen Mieter zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. So haben es die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden.