Niedrige Umzugpauschale
Im Gemeinschaftseigentum ist eine Umzugskostenpauschale von 50 Euro angemessen, 100 Euro sind in der Regel zu hoch. Das entschied das Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 1.11. 2017, AZ 2-13 S 69/16). Typischerweise fallen bei einem Umzug besondere Aufwendungen, etwa für Beschädigungen oder Reinigung des gemeinschaftlichen Eigentums, an. Eine Pauschale, welche solche Kosten zumindest teilweise abdeckt, kann daher im Interesse der Wohnungseigentümer liegen.