Pfannenbrand ein Fall für die Gebäudeversicherung
Bei der Regulierung eines durch den Mieter fahrlässig verursachten Brandschadens ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das hat das Amtsgericht München soeben entschieden. Abgebrannt war die Küche in einem Einfamilienhaus. Die Vermieterin wollte Schadenersatz vom Mieter. Doch das Amtsgericht wies die Forderung zurück. Begründung: Mieter tragen bereits durch Zahlung von Umlagen zur Gebäudeversicherung, im Rahmen der Nebenkosten, zur Deckung etwaiger Schäden bei, so die Begründung der Richter (Urteil vom 17.5.2018, Az.: 412 C 24937/17).