Rechtssicherheit bei Überteuerungen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar, was „überteuert“ im Fall eines Immobilienkaufs bedeutet und wo die Grenze liegt.
Der Verkauf einer Schrott-Immobilie 90% über Wert ist eindeutig sittenwidrig. So urteilte der Bundesgerichtshof am 24.01.2014 (Az.: V ZR 249/12). Bis dato herrschte Rechtsunsicherheit darüber, ab wann Käufer von einem besonders groben Missverhältnis beim Kaufpreis einer Immobilie ausgehen dürfen, da einzelne Gerichte im Vorfeld immer wieder unterschiedlich geurteilt hatten. Die 90%-Regel des BGH sorgt nun für klare Verhältnisse und auch alte Fälle könnten neu entschieden werden.