Regeln bei Kündigung wegen Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung von Mietern ist nicht im Voraus möglich. Wenn der Vermieter die Wohnung erst deutlich später benötigt, ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam. Das hat das Landgericht München entschieden. Eine „Kündigung auf Vorrat“ ist also unzulässig.
Zusammenhang zwischen Kündigung und Eigenbedarf muss klar sein
Die Richter stellten klar: Der zeitliche Zusammenhang