Risikowarnung löst keine Schadensersatzpflicht aus
Klare Sache: Immobilienmakler sind für den Eigentümer im Einsatz, um Häuser oder Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Aber gerät der Makler in gefährliches Fahrwasser, wenn er von einem Kaufinteressenten abrät? Diese Frage musste das Landgericht (LG) in Frankenthal entscheiden.
Ein Immobilienmakler hat die Pflicht, seinen Auftraggeber vor möglichen Risiken beim Grundstücksgeschäft zu warnen. Hat er z. B. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Interessenten, muss er dem Verkäufer