Schimmel im Kinderzimmer
Schimmel im Kinderzimmer kann für den Mieter ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wenn die Wohnsituation für die Gesundheit des Kleinkinds einer Familie nicht tragbar ist, ist es möglich, die Wohnung fristlos zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Bielefeld hervor. Gibt der Vermieter an, der Schimmel sei durch den Mieter verursacht, muss er das beweisen.
Urteil: AG Bielefeld vom 3.7.2019, Az.: 415 C 56/18