Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
430
Mieter können bei Gesundheitsgefährdungen außerordentlich kündigen

Schimmel rechtfertigt fristlose Kündigung

Gesundheitsgefährdender Schimmel rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Das gilt umso mehr, wenn der Vermieter dem Mieter die Schuld an dem Schimmelbefall nicht nachweisen kann.

Mieter dürfen wegen Gesundheits¬gefährdung fristlos kündigen. Als Gesundheitsgefährdung gilt bspw. ein erheblicher Schimmelbefall in der Küche. Dies entschied das Amtsgericht Saarbrücken (Urteil vom 23. 8. 2017, Az. 4 C 348/16 (04)).

Allerdings muss der Mieter zunächst eine Mängelbeseitigung fordern. Eine dafür gesetzte Frist von 14 Tagen reicht aus, um beim ergebnislosen Ablauf eine fristlose Kündigung durch den Mieter zu rechtfertigen.

Verursachung uninteressant

Das Gericht interessierte letztlich auch nicht, wer den Schimmel verursacht hat. Die bloße Gesundheitsgefährdung reicht für die Kündigung aus. Die vom Vermieter behauptete Verursachung durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten konnte er zudem nicht belegen. Im Gegenteil, der Schimmelbefall hatte wohl schon vor Einzug bestanden. Die einbehaltene Kaution muss die Vermieterin herausgeben.

Fazit: Bei behaupteten Gesundheitsgefährdungen von Mietern müssen Sie rasch handeln – sonst riskieren Sie fristlose Kündigungen und Mietausfälle.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang