Schimmel rechtfertigt fristlose Kündigung
Mieter dürfen wegen Gesundheits¬gefährdung fristlos kündigen. Als Gesundheitsgefährdung gilt bspw. ein erheblicher Schimmelbefall in der Küche. Dies entschied das Amtsgericht Saarbrücken (Urteil vom 23. 8. 2017, Az. 4 C 348/16 (04)).
Allerdings muss der Mieter zunächst eine Mängelbeseitigung fordern. Eine dafür gesetzte Frist von 14 Tagen reicht aus, um beim ergebnislosen Ablauf eine fristlose Kündigung durch den Mieter zu rechtfertigen.
Verursachung uninteressant
Das Gericht interessierte letztlich auch nicht, wer den Schimmel verursacht hat. Die bloße Gesundheitsgefährdung reicht für die Kündigung aus. Die vom Vermieter behauptete Verursachung durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten konnte er zudem nicht belegen. Im Gegenteil, der Schimmelbefall hatte wohl schon vor Einzug bestanden. Die einbehaltene Kaution muss die Vermieterin herausgeben.
Fazit: Bei behaupteten Gesundheitsgefährdungen von Mietern müssen Sie rasch handeln – sonst riskieren Sie fristlose Kündigungen und Mietausfälle.